— 764 —
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwen-
dung kommen sollen. Zugleich will IJch dem Grafen zu Stolberg-Roßla gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Ktausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel-
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsigen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Worschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wechen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 31. August 1857.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4774.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestätigung des Statuts der
Dampfmühlen-Aktiengesellschaft Witten. Vom 9. September 1857.
D. Königs Majestät haben die Bildung einer Aktiengesellschaft unter der
Benennung: „Dampfmühlen-Aktiengesellschaft zu Witten“ mit dem Domizil zu
Witten an der Ruhr, in der Grafschaft Mark, zu genehmigen und das Ge-
sellschaftsstatut mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 31. August d. J. zu bestaͤ-
tigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. Z. des Gesetzes über die
Mrtiengesellschaften vom 9. November 1843. mi## dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute in dem
Amtsblatte der Königlichen Regierung in Arnsberg abgedruckt werden wird.
Berlin, den 9. September 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
v. d. Heydt.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-HLofbuchdruckerei
(R. Decker).