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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
Nr. 55. —
(Nr. 4777.) Piivilegium wegen Ausgabe ouf den Inhaber lautender Posener Stadt-
Obligationen im Betrage von 100,000 Rthlrn. Vom 24. August 1857.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. .
Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten zu Posen darauf an-
getragen haben, zur Vollendung der Einrichtung der stadtischen Gasbeleuch-
tung eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen
versehener Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäß=
heit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Pa-
pieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch
egenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von Einhundert tausend Thalern
Pener Stadt-Obligarionen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar:
67 Stück zu 500 Rrhlr.,
335 . 100
66600 50
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der
Gldubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane in den Jahren
1858. bis 1883. einschließlich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte
Driktter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inha-
bern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung
Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Hochsleigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 24. August 1857.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. H endt. Für den Minister des Innern: v. Bodelschwingh.
v. Raumer.
Jahrgang 1857. (Nr. 4777.) 100 Pro-
Ausgegeben zu Berlin den 20. Oktober 1857.