Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4784.) Allerböchster Erlaß vom 28. September 1857., betreffend die Bestätigung eines 
Nachtrags zu dem Statute der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft 
zu Breslau und zu dem durch die Allerhöchsten Erlasse vom 11. Oktober 
1851. und 28. Dezember 1853. genehmigten ersten und zweiten Nach- 
trage zu demselben. 
A. Ihren Bericht vom 17. August d. J. ertheile Ich dem, nebst der Ver- 
handlung vom 8. April d. J. zurückerfolgenden, in der Generalversammlung 
der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Breslau vom 8. April 
d. J. beschlossenen dritten Nachtrage zu dem durch Meinen Erlaß vom 10. Juni 
1848. genehmigten Statute der Gesellschaft und zu dem durch Meine Erlasse 
vom 11. Oktober 1851. und 28. Dezember 1853. genehmigten ersten und zwei- 
ten Nachtrage zu demselben in folgender Fassung: 
„Die Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft dehnt den Zweck ihrer 
Thätigkeit auf die Uebernahme der Versicherung von Spiegelglas aller 
Art und Benutzung gegen alle Gefahren aus, denen dasselbe, auch 
außer der Beschädigung durch Feuer oder auf dem Transporte, aus- 
gesetzt ist.“ 
hierdurch die in Antrag gebrachte Bestatigung. 
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Geseg-Sammlong, der Nachtrag 
selbsi aber durch das Amtsblatt der Regierung zu Breslau zur allgemeinen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 28. September 1857. 
Friedrich Wilhelm. 
. Für den Minister des Innern: 
v. d. Heydt. Simons. v. Raumer. 
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
der Justiz und des Innern. 
  
(Nr. 4785.) Allerhöchster Erlaß vom 28. September 1857., betressend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee 
von der Neuhaldenslebener Kreisgrenze gegen Altenhausen über Flechtin- 
gen bis zur Braunschweigischen Landesgrerge gegen Calvörde. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von der Neuhaldenslebener Kreisgrenze gegen Altenhausen über Flech- 
tingen bis zur Braunschweigischen Landesgrenze gegen Calvörde durch die Be- 
sitzer der Rutergüter Hasselburg, Flechtingen und Böddensell, sowie die Ge- 
meinde Flechtingen, genehmigt habe, beslimme Ich hierdurch, daß das Erx- 
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundslücke, inngleichen 
(Nr. 481—#86, a
	        
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