K. 8.
Der jedesmalige Landrath des Wolmirstedter Kreises ist Deichhaupemann
des Verbandes. Derselbe bestimmt seinen Stellvertreter.
S. 9.
Deichinspektor für den Verband ist der jedesmalige Distrikrs-Wasserbau-
beamte, welcher, sobald er auf Antrag des Deichamtes Arbeiten für den Ver-
band auszuführen hat, die reglementsmäáßigen Diäten und Reisekosten erhält.
Dem Deichamte bleibt es überlassen, sich statt dessen über eine firirte Remune-
rakion mit dem Wasserbau-Techniker zu einigen.
S. 10.
Zu dem Deichamte bestellen:
1) die Magdeburg-Witenbergsche Eisenbahngesellschaft 1 Repräsentanten,
2) der Königliche Fise .. ....... .. 1
3) die Rittergüter Angern, Rogätz, Briest und Birk-
holz ............................................. 1 -
4) bie Gemeinden Angern, Rogätz, Zibberick und Wend-
ka·......·.................................... 1
n
5) die Gemeinden Berkingen, Mahlwinkel und Vaethen 1
6) die Gemeinden Uchedorf, Mahlpfuhl, Klein-Schwarz=
losen, Hüselitz und Bellingen 1 -
7) die Tangerhuͤtte ...... ........................... 1 -
und fuͤr jeden Repraͤsentanten einen Stellvertreter.
Nach der Feststellung des Katasters bleibt es vorbehalten, nach Anhoͤ-
rung des Deichamtes die Wahlbezürt. durch Verfügung des Ministeriums für
die landwirthschaftlichen Angelegenheiten abzuadndern.
Der Wertreter des Fiskus wird von der Regierung, der Vertreter der
Magdeburg-Wittenberger Eisenbahngesellschaft von dem Direktorium derselben
und der Vertreter des Etablissemems der Tangerhütte von den Besitzern der-
selben ernannt.
Der Repräsentant für die vier Rittergürer wird von den Besitzern der-
selben aus ihrer Mitte jedesmal auf sechs Jahre durch Stimmenmehrheit er-
wählt. Bei Stimmengleichheit enrscheider das Loos. Die Besitzer der Ritter-
güter können ihre Zeitpächter, ihre Gutsverwalter, oder einen anderen Deich-
genossen zur Ausäbung ihres Stimmrechtes bevollmächtigen.
(Nr. 4801) Frauen