Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr. 4803.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend den von der Geseltschaft „Phönix, Aktien- 
geselschuft fuͤr Berghau und Huͤttenbetrieb“ beschlossenen Nachtrag zu 
ihrem Statut. Vom 26. Oktober 1857. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 1c. 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir den in der außerordentlichen Generalver= 
sammlung vom 8. August d. J. der unter dem 10. November 1852. von Uns 
genehmigten Aktiengesellschaft, welche nach dem unter dem 13. August 1855. 
gleichfalls genehmigken revidirren Statur forran die Firma „Phönir, Aktien- 
gesellschaft für Bergbau und Hüttenberrieb“ führr, beschlossenen Zusätzen zu 
letzterem Statut, dahin lautend: 
1 . 
3 „Sechszehn tausend dieser Aktien im Gesamm'betrage von Einer 
Million sechsmal hundert lausend Thaler sind Prioritäts-Aktien, welche 
gemaß Artikel 40. vorerst aus dem Reingewinn sechs Prozent Dividende 
priorisätisch beziehen und im Uebrigen alle Rechte der anderen Aktien 
genießen.“ 
Zu g. 40. 
„Die im Zusatz zu Artikel 5. bezeichneten sechszehn tausend Stuͤck 
Prioritaͤts-Aktien beziehen prioritaͤtisch vor den anderen Aktien aus dem 
Reingewinne eine Dividende bis zu sechs Prozent, und nehmen, nachdem 
die uͤbrigen Aktien (vier und vierzig tausend Stuͤck) gleichfalls sechs Pro- 
zent bezogen haben, an demjenigen Theile des Reingewinns, weicher 
uͤber sechs Prozent des gesammten Aklienkapitals von sechs Millionen 
Thaler hinaus sich ergiebt, mit den anderen Aktien gleichmaͤßig Theil.“ 
sowie dem, dem notariellen Prokokolle jener außerordentlichen Generalversamm- 
lung vom 8. August d. J. beigegebenen Schema einer Priorikats-Akrie und 
der dazu gehörigen Dividendenscheine auf Grund des Gesetzes für die Aktien- 
gesellschaften vom 9. November 1843. Unsere landesherrliche Bestatigung er- 
kheilt haben. 
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem notariellen Abte vom Z. August 
d. J. für immer verbunden und nebst dem eben erwähnten Schema durch die 
Gesetz-Sammlung und das Amtsblatt Unserer Regierung zu Cöln zur oöffent- 
lichen Kenntniß gebracht werden soll. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Instegel. 
Gegeben Berlin, den 26. Oktober 1857. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesiät des Königs: 
(L. S.) Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. Simone. 
Schema.
	        
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