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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 63. —
Nr. 4805.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Greifenhagener Kreises im Betrage von 126,000 Thalern. Vom
26. Okkober 1857.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2.
Nachdem von den Kreisständen des Greifenhagener Kreises auf dem
Kreistage vom 25. April 1857. beschlossen worden, die zur Ausführung eines
Oder-Uebergangsbaues und der damit zusammenhängenden Chausseen im Grei-
fenhagener Kreise erforderlichen Geldmir##el im Wege einer Anleihe zu beschaffen,
wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreissiände: zu diesem Zwecke auf
jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläaubiger un-
kündbare Obligarionen zu dem angenommenen Betrage von 120,000 Rthlrn.
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gldubiger noch
der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheir des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Berage
von 126,000 Rthlrn., in Buchstaben: Einhundert sechs und zwanzig kausend
Thalern, welche in folgenden Apoints:
32,000 Rehlr. dà 1000 Rehlr.,
31,000 à 500
42,000 à 100
11,000 „ 50=
10,000 à 25
126,000 Rehlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mu Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestim-
menden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1859. ab mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium
IS##gang 18957. (Nr. 4805.) 119 Unsere
Ausgegeben zu Berlin den 5. Dezember 1857.