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ein Ueberfluß vorhanden ist, ob solche durch fremdes Wieh oder Mastung
genutzt wird?
11) Wieviel Pferde, Rindvieh, Schaafe und Schweine beim Gute gehalten
werden und ob dieser Viehstand den Verhältnissen des Gutes ange-
messen ist?
12) Ob ein Schäfer, Kuhhirte und Schweinehirte gehalten werden und wel-
ches Lohn dieselben erhalten?
13) Ob Holz und Torf beim Gute vorhanden ist und ob davon nur zur
eigenen Konsumtion oder auch theilweise zum Verkauf verwandt wird!
Ob ein eigener Aufseher gehalten wird und was derselbe an Lohn
bekommt?
14) Von welchem Umfange die Jagdnutzung ist und in welcher Weise sie
ausgeübt wird?
15) Ob Fischerei vorhanden, in welcher Art sie betrieben wird, und ob da-
von ein jährlicher Ertrag zu berechnen ist?
16) Ob zu dem Gute Mühlen und Fabrikanstalten, als Ziegeleien, Kallk-
brennereien, Theerschwelereien, Glashütten 2c. gehören, und welche Nutzungen
dem Gute daraus erwachsen?
17) Ob und welche rentenpflichtige Eigenthümer zum Gute gehören und was
dieselben entrichten?!
18) Wieoviel Dienstarbeiter und ver iethetete Wohnungen zum Gute gehören,
ob die Arbeiterfamilien zur rechtzeitigen Verrichtung aller Wirth-
schaftsarbeirten ausreichen und unter welchen Bedingungen dieselben ihre
Wohnungen nutzen?
19) Ob außerhalb der Dorflage vermiethete Wohnungen oder verpachtete
kleine Ackernahrungen zum Gute gehören und was dieselben zu entrich-
ten haben?
20) Wieviel Gesinde gehalten wird?
21) Von welcher Beschaffenheit die von der Herrschaft genutzten Obst= und
Gemüusegärten sind?
22) Ob das vorhandene todte und lebende Wirthschafts-Inventarium Eigen-
thum des Gutsherrn ist?
23) Ob ein herrschaftliches Wohnhaus vorhanden ilst, welches außer den zur
Haltung des Gesindes erforderlichen Lokalien noch anderweite Räumlich-
keiten darbietet?
Außer der vorstehenden Informations-Einzieh muß eine eidliche Ver-
nehmung unterrichteter sachverständiger Personen in allen den Fällen erfolgen,
wo einzelne Positionen der Taxe auf deren Aussagen basirt sind; dahin ge-
hoͤren