Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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VI.  Herstellung  und  Versendung  der  Lymphe.
S.  29.

Der  Tisch,  auf  welchem  die  Zubereitung  der  Lymphe  erfolgt,  soll  mit  einer  Glasplatte
  versehen  sein.  Alle  Instrumente,  welche  mit  der  Lymphe  und  der  Zusatzflüssigkeit
  in  Berührung  kommen,  und  alle  Gefäße,  welche  diese  oder  die  Lymphe  aufnehmen,
müssen  nach  §.  20  behandelt  werden.

Die  Gefäße  sind  vor  dem  Gebrauch  und  während  desselben  thunlichst  bedeckt  zu  halten.
Walzen  und  andere  Theile  von  Reibemaschinen,  welche  eine  Desinfektion  durch  feuchte
oder  trockene  Wärme  micht  gestatten,  sind  entweder  in  Alkohol  oder  in  einem  anderen
desinfizirenden  Mittel  oder  sonst  in  geeigneter  Weise,  vor  Stanb  geschützt,  aufzubewahren,
im  letzteren  Falle  aber  vor  dem  Gebrauche  zu  desinfiziren.)

S.  30.

Zur  Verarbeitung  „der  Lymphe  gelangen  die  flüssigen  und  die  festen  Bestandtheile
der  Blatter  unter  Ausschluß  der  Borken  und  Schorfe.  Die  Vermischung  der  von  verschiedenen
  Thieren  gleichzeitig  gewonnenen  Lymphe  ist  gestattet.

Verzögert  sich  der  Beginn  der  Bearbeitung,  so  ist  die  Lumphe  bis  zu  dieser  in
Glycerin  aufzubewahren.

S.  31.

Die  thierische  Lymphe  ist  zu  Menschenimpfungen  niemals  in  Form  des  aus  den  Blattern
gewonnenen  Rohmaterials  zu  benutzen,  sie  darf  vielmehr  nur  dazu  verwendet  werden:

1)  nach  sorgfältigem  Verreiben  im  Mörser  oder  auf  einer  Maschine,  wozu  reines,
den  Anforderungen  des  Arzneibuchs  entsprechendes  Glycerin  oder  ein  Gemisch
aus  solchem  Glycerin  und  destillirtem,  sterilem  Wasser  verwendet  worden  ist,  in
Form  einer  Zubereitung,  welche  einen  Theil  abgeschabter  Lymphe  auf  höchstens
10  Theile  Zusatzflüssigkeit  enthält;

2)  nach  Verreibung  mit  gleichartigem  Wasser  oder  Glycerinwasser  und  nach  Entfernung
  der  festen  Bestandtheile  durch  Sedimentiren  oder  Centrifugiren  in  Form
einer  klaren  Flüssigkeit,  welche  auch  einem  Eindickungsverfahren  unterzogen  werden
  kann.