Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Zjährige 
Ein- 
6jährige 
Ein- 
  
  
  
  
* * 
Düngung.fallle Düngung. fall. 
E— 
Schfl. Mh. Schfl. Mh. 
II. Klasse. Gerstland. N 1 145 Veggen 112 5 
Dieser Boden hat eines Gerste 12,½6 Gerste . 
Faer Beimischung von Erbsen 1 5 Erbsen 42 
Band, so daß er sich nich, oder Raps Roggen 14 
zum Weizenbau eignet, da- u. Rübsen 1 Hafer 1184 
egen aber bei richtiger Be- 5 Schfl. per Brache 
hamlung sehr sichere und Morgen Raps und 
lohnende Erträge in Rog- Rübsen 1 
gen gewaͤhrt. Der rothe 4 Schfl. per 
Klee gedeiht ebenfalls. Morgen 
Strohzuschlag bis 124 
Prozent. 
III. Klasse. T 112 5 r ninm 11 
. Gerste 11 afer 184 
genlitel. aen uter de Erbsen 15rbsen 12 
emischt. In diese Klasse oder 8 1 Roggen 1. E 3 
ommt auch der humose 16 cs u Hafer 
Bruchboden. Morge •n 
IV. Klasse. Roggenboden. Roggen 1 :Noggen 144 
Dieser Boden hat einen Hafer 111Hafer 11148 
sehr geringen Thongehalt oder Buch- ,oder Buch- 
und eignet sich in der Re-|weizen 104 weizen 104 
el nur zum Anbau des Brache — Brache .. 
Zioggens und des Buch- Roggen 142 
weizens; bei lehmigerem Buchweizen 10 
Untergrunde und nach Zjäh- Brache 
riger Düngung kann er je- 
doch auch zum Anbau des 
Hafers benutzt werden. 
In diese Klasse kommt 
auch der torfige, mit vie- 
lem unlöslichen Humus 
versehene Moorboden. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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