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vier Pferde ein Knecht und auf zwei Pferde ein Junge, auf vierhun-
dert Morgen Aussaat zwei Maͤgde und auf jede folgenden vierhun-
dert. Morgen eine Magd, und endlich zur Wartung der Ochsen ein
Knecht, welcher zugleich bei der Pflugarbeit mit verwandt werden kann,
zum Ansatz gebracht.
Im Stolpschen Departement
werden berechnet:
ür Lohn Speisekosten
den Knecht 16 Rcthlr. 30 Rehlr.
die Magpg 12 20
den Jungen 8 = 18
Im Treptowschen Departement
werden berechnet:
für Lohn Speisekosten
den Großknecht 18 Rthlr. 31 Rthlr. 10 Sgr.
den Kleinknecht 16 31 = 10
die Magd 12 - 20 - 25
den Jungen 10 19 —
U V -|
Im Anklamschen Departement
werden berechnet:
für Lohn Speisekosten
den Knecht 24 Rthlr. 32 Rchlr. 10 Sgr.
die Magg 14 21: 15
den Jungen 12 19. 153
Im Stargardschen Departement
werden berechnet:
2. in den Kreisen Ppritz und Greifenhagen.
für Lohn Speisekosten
den Knecht 24 Rthlr. 31 Rthlr. 20 Sgr.
die Magd 14 2 21 - — 2
den Jungen 12 19 —
b. in den Kreisen Saatzig, Naugard und Borken.
für Lohn Speisekosten
den Knecht 18 Rihlr. 31 Rchlr. 20 Sgr.
die Magg 12 214
den Jungen 10 - 19 - — 2
6) Tagelohn. Die erforderlichen Arbeiten werden nach folgenden Saͤtzen
berechnet:
: *
I. Manns-