Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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I. Mannsarbeiten. 
Ein Mann mäht Winterkorn inkl. Rübsen täglich 3 Morgen, 
Sommerkodon ... 
Erbsen 14 
————————— 2 1 
Klee und Lupinn 3 - 
Ein Mann säet Winterkdbon 20 Scheffel, 
Gersste 24 - 
Hafer ... 30 - 
Erbsen und Lupinen ... .. ... 16 - 
Klee und Ruͤbsen. ... .... . . . . 2 - 
Ein Mann reicht täglich beim Einfahren zu 150 Stiege, 
stakt 1äglich sbt..... 200 
II. Frauenarbeiten. 
Eine Frau breitet täglich Mist # 13 Morgen, 
harkt Winterkorn inkl. Aufsetzen 2 - 
Sommerkodn .... 23 — 
Erbsen .. 3 - 
breitet Heu und Kle 1: = 
harkt nach beim Einfahten . .. 150 Stiege, 
ladet r ... 80 Zentner, 
harkt nach Hrrr 100 - 
taßt ein auf den Heustall ... 25 - 
taßt ein Korn ..... .. ........ .. . . . .. 50 Stiege. 
III. Jungen. 
Zur Besetzung eines Pfluges auf jährlich zweihundert Tage = ein 
unge. 
Stolp= und Treptoysches Departement. 
Insofern diese Arbeiten nicht durch unentgeltliche Diensttage der 
Tagelöhner verrichtet werden können, wird das Tagelohn nach den an 
jedem Orte drei Jahre hindurch üblich gewesenen Süätzen berechnet, wo- 
bei darauf zu rücksichtigen ist, ob diese Mehrarbeiten durch Leute, welche 
in herrschaftlichen Wohnungen untergebracht sind, oder durch fremde Ar- 
beiter verrichtet werden müssen. Werden dagegen mehr unentgeltliche Ar- 
beitstage geleistet, als nach der Arbeitsberechnung erforderlich sind, so 
werden die überschießenden Tage nach den am Orte geltenden Tagelohn- 
sägen. mit Rabatt von ein Driktel bei den baaren Gefällen zur Einnahme 
gestellt. 
Stargard und Anklam. 
Insofern diese Arbeiten nicht durch unentgeltliche Diensttage der 
Tagelöhner rc. verrichtet werden können, werden auf je dreihundert feb- 
lende Manns-, Frauen= oder Pflugtage dat Gesindelohn und die Speise- 
(r. 4810.) kosten
	        
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