Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koͤöͤniglichen Preußischen Staaten. 
— Nr. 10. — 
  
(Nr. 4851.) Allerhoͤchster Erlaß vom 15. Maͤrz 1858., betreffend die Genehmigung des 
Regulativs uͤber die hypothekarische Beleihung bepfandbriefungsfaͤhiger 
Güter mittelst Ausfertigung Kur= und Neumarkischer Neuer Pfandbriefe. 
M. den in Ihrem Berichte vom 3. März d. J. vorgeschlagenen Modisi- 
kationen will Ich das Mir vorgelegte Regulatio über die hypothekarische Be- 
leihung bepfandbriefungsfähiger Güter mirtelst Ausfertigung Kur= und Neu- 
märkischer Neuer Pfandbriefe hiermit landesherrlich bestätigen. 
Indem Ich die Anlagen des Berichts zurücksende, weise Ich Sie an, 
diesen Meinen Erlaß und das modiftzirte Regulatio durch die Gesetz-Samm- 
lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 15. Mätz 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majeslät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
Simons. v. Westphalen. 
An die Minister der Jufliz und des Innern. 
158. (Nr. 4551.) 12 Regu- 
Uusgegeben zu Berlin den 31. März 1
	        
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