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(Nr. 4858.) Allerhöchster Erlaß vom 8. März 1858., betressend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Jabrze über Concordia-Grube nach Grzybowitz und von der Concordia-
Grube nach Kusnitza im Beuthener Kreise.
A.- Ihren Bericht vom 23. Februar d. J. genehmige Ich den Bau einer
Chaussee von Zabrze über Concordia-Grube nach Grzybowitz im Anschlusse
an die Tarnowitz-Gleiwitzer Staatsstraße und von der Concordia-Grube nach
Kusnitza im Anschlusse an die Victor-Ruda-Bergwerksstraße, im Beuthener
Kreise des Regierungsbezirks Oppeln, und bestimme hierdurch, daß das Expro-
priationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundslücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich genehmige Ich, daß auf
diesen Straßen, gegen die chausseemäßige Unterhaltung derselben, die Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalrenen
Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Besiimmungen auf den Staats-Chaus-
seen angewendet werden, stattfindet. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. März 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestct des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4859.)