Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
Nr. 14 — 
  
(Nr. 4861.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend das Statut der mit dem Domizil in Berlin 
errichteten „Gühlitz-Vahrnower Braunkohlen-Mktiengesellschaft". Vom 
22. März 1858. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von 
Preußen 2c. 2. 
fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktiengesellschaft un- 
ter der Benennung: „Gühlitz-Bahrnower Braunkohlen-Aktiengesellschaft“, deren 
Sitz in Berlin sein soll, und welche den Betrieb des Braunkohlenbergbaues 
in der Priegnitz und aller Gewerbe, die auf die chemische Behandlung und die 
Nutzbarmachung der selbstgewonnenen Braunkohlen Bezug haben, sowie den 
Verkauf der gewonnenen Erzeugnisse und die Anlegung und Benutzung der 
zur Förderung oder zum Absatze der Braunkohlen nöthigen Wege, mit Ein- 
schluß von Chausseen und Schienenwegen, zum Zwecke hat, auf Grund des 
Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und dem in dem notariellen Akte 
vom 20. Januar 1858. festgestellten Gesellschaftsstatute Unsere landesherrliche 
Bestätigung ertheilt haben. 
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem vorerwähnten notariellen Akte 
für immer verbunden und nebst dem Wortlaute der Statuten durch die Gesetz- 
Sammlung und durch das Amtsblatt Unserer Regierung in Potsdam und der 
Stadt Berlin zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde. 
Urkundlich unter Unserer Hoöchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 22. März 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesict des Königs: 
(L. S.) Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. Simons. 
Jah ragaug 1858. (Nr. 1861.) 18 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 21. April 1858.
	        
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