Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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BSerte I. 
Zins-Kupon 4 
über 
zwei Thaler fun fzehn Silbergroschen Zinsen 
der 
über 100 Rthlr. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 2. Januar 
  
18. die halbjährlichen Zinsen der Stadt-Obligation e### mit zwei Tha- 
lern funfzehn Silbergroschen aus der Stadtkasse in Spandow. 
Spandow, den r 18.. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitglicdes.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
Talon 
zu der 
Spandower Stadt-Obligation 5## 
über 
100 Rthlr. a fünf Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenann- 
ten Obligation die 1 Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. 
bei der Stadtkasse in Spandow. 
Spandow, den rHHn . .. . ... 18.. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes.) 
  
(Nr. 4866)
	        
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