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(Nr. 4884.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Mai 1858., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von Gühlitz in der West-Priegnitz bis Karstedt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Gühlitz in der West-Priegnitz bis Karstedt Seitens der Gühlitz-Vahrno-
wer Braunkohlen-Aktiengesellschaft genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch,
daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Worschrif-
ten, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der
gedachten Gesellschaft gegen Uebernabme der künftigen chausseemäßigen Unter-
haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen
und der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 3. Mai 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Hepdt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4885.) Bekanntmachung, den zweiten Nachtrag zu dem Statute der Eisenbahn= und
Allgemeinen Rückversicherungs-Gesellschaft „Thuringia“ in Erfurt betref-
fend. Vom 6. Mai 1858.
D. von der Generalversammlung der Aktionaire der Eisenbahn= und All-
gemeinen Rückversicherungs-Gesellschaft „Thuringia“ zu Erfurt beschlossenen
eien Nachtrage zu den unter dem 19. September 1683. und 12. Mai 1856.
llerhöcst bestätigten Gesellschaftsstatuten ist auf Grund des Allerhöchsien Er-
lasses vom 6. April d. J. die Besiäktigung erkheilt worden.
(. 4881—4686.) Dies