Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 285 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation de . . . . ... Kreises 
Littr. ..... W II. Serie über Thaler zu fünf Prozent 
Zinsen, über Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Jeit vom.en bis.4 resp. vom.teen 
bis. und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obliga- 
tion für das Halbjahr v0oooo. bbs 
mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis- 
Kommunalkasse 1 
Marienwerder, den 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Marienwerder Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungälig, wenn dessen 
Geldbetrog nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Halbjsohres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Marienwerder. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons gempfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation deee . Kreises 
Lillr — . ... uͤber .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kreis-Kommunalkasse zu 
Marienwerder, den 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Marienwerder Kreise. 
  
— (Nr. 4895.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.