— 286 —
(Nr. 4895.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Mai 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von Neuhaldensleben über Althaldensleben, Hundisburg, Gr. Rottmers-
leben, Kl. Santersleben und Schackensleben bis zur Kreisgrenze gegen
Eichenbarleben, sowie einer Zweig-Chausseec von Althaldensleben bis zum
Anschluß an die Magdeburg-Neuhaldenslebener Chaussee unweit Wedringen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee im Kreise Neuhaldensleben des Regierungsbezirks Mas#deburg von
Neuhaldensleben über Althaldensleben, Hundisburg, Gr. Rottmersleben, Kl.
Santersleben und Schackensleben bis zur Kreisgrenze gegen Eichenbarleben,
sowie einer Zweig-Chaussee von Alrhaldensleben bis zum Anschluß an die
Magdeburg-Neuhaldenslebener Chaussee unweit Wedringen, Seitens der be-
theiligten Gemeinden und Güter genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß
das Expropriationsrecht für die zu der Chausfsee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur= Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif-
ten, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den
Unternehmern gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun-
gen des für die Staaks-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarlfs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen
und der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf die Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. Mai 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestakt des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4896.)