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(Nr. 4896.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Mai 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussce
von der Stadt Forst im Kreise Sorau bis zur Cottbuser Kreisgrenze.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von der Stadt Forst im Kreise Sorau bis zur Cortbuser Kreisgrenze Seitens
des Kreises Soran genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expro-
priationsrecht fuͤr die zu der. Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese
Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Jch dem Kreise Sorau
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Scaats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Cbanssegel= karife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. Mai 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Hepdt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4897.) Allerbschster Erlaß vom 17. Mai 1858., betresfend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der von dem
I. Jerichomschen Kreise projektirten Chaussee von Drewitz über Theesen,
Grabow nach Burg.
N.### Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Drewitz über Theesen, Grabow nach Burg genehmigt habe, bestimme Ich
(Nr. 4396—4898.) hier-