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(Nr. 4899.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Mai 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte zum Bau einer Chaussee von Beuthen im Regierungs-
bezirk Oppeln uͤber Schomberg nach Bobrek mit einer Abzweigung von
Schomberg über Godulla-Hütte nach Morgenroth-Hütte zum Anschluß an
die Gleiwitz-Königshütter Staatsstraßc.
A. Ihren Bericht vom 10. Mai d. J. genehmige Ich den Bau einer
Chaussee von Beuthen im Regierungsbezirk Oppeln über Schomberg nach
Bobrek mit einer Abzweigung von Schomberg über Godulla-Hütte nach Mor-
genroth-Hütte zum Anschluß an die Gleiwitz-Königshütter Staatsstraße und
bestimme hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnaßme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats=
Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich genehmige Ich, bei Rückgabe des eingereichten Situations-
plans, daß auf diesen Straßen, gegen die chausseemäßige Unterhaltung dersel-
ben, die Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstligen
die Erhebung betresfenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, stattfindet. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun-
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur An-
wendung kommen. ·
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. Mai 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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