Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 325 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 29. — 
  
(Nr. 4910.) Allerhöchster Erlatz vom 7. Juni 1858., betreffend die Genehmigung der von 
den Mtionairen der Magdeburger Privatbank in der Generalversammlung 
vom 23. Mätz 1858. wegen Abänderung des unter dem 30. Juni 1856. 
Allerhöchst bestätigten Statuts gefaßten Beschlüsse. 
U. Wiederanschluß der Anlagen Ihres Berichts vom 28. Mai d. J. ge- 
nehmige Ich hierdurch die von den Aktionairen der Magdeburger Privatbank 
in der Generalversammlung vom 23. März d. J. wegen Abänderung des von 
Mir unter dem 30. Juni 1856. bestätigten Statuts (Gesetz-Sammlung für 
1856. S. 637.) gefaßten Beschlüsse und ermachtige Sie, den beiliegenden, nach 
diesen Beschlüssen abgefaßten Nachtrag zu jenem Statut nebst diesem Meinem 
Erlaß durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. 
Berlin, den 7. Juni 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
den Juslizminister und den Finanzminister. 
Jahrgang 1858. (Dr. 4910.) 48 Nachtrag 
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juli 1658.
	        
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