Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

Bilbung und 
#ue der So- 
Netät. 
Gemeinschaft- 
liche Anlagen. 
— 370 
(Nr. 4921.) Statut der Sozietät zur Entwässerung des großen Lugs bei Wormlage in den 
.Kreisen Calau und Luckau. 
Vom 30. Juni 1858. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
verordnen, auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1853. (Gesetz-Sammlung 
vom Jahre 1853. S. 182.), nach Anhörung der Betheiligten, was folgt: 
g. 1. 
Unter der Benennung: „Sozietät zur Entwässerung des großen Lugs bei 
Wormlage“ wird eine Genossenschaft mit Korporationsrechten gebildet, um die 
Hauptentwässerungs-Anlagen für das große Lug bei Waslage" welche im 
Wesemtlichen schon im Jahre 1847. ausgeführt sind, zu unter 
alten und zu 
vollenden, sowie die Ausführung und Unterhaltung der Nebengräben zu beauf- 
sichtigen. 
Die Sozietät hat ihren Gerichtsstand bei dem Kreisgerichte in Lübben. 
Es gehören zur Sozietät: ' 
das Rittergut Wormiage. * 
- ugk ... . . . - 
" - Lipten * 521 
- - Saado . . . ... 242 
die Gemeinde Bartzig .351 
- - Saalhausen 534 
- - Wormlage. 491 
- - Lugk ... . . .. -440 
- - Lipten = 104 
- 2 — . 119 
- Dollenchen 531 
- 2 Goͤllnitz .. ... -1184 
Die Sozietaͤt hat auf gemeinschaftliche Kosten 
mit 965 M 
: 450 
u n n n „ „ 
M 
90 
100 
148 
57 
137 
8 
175 
org. 100 Quadratr. 
43 
# 
u „ V u uunun umbn 
Summa 6002 Morg. 138 Quadratr. 
als derjenigen Fläche im Lug, welche bisher, der Ueberschwemmung unterlag. 
S. 2. 
ay die kleine Elster von der Linthaler Obermühle aufwärts bis zum Luge, 
sodann von da ab 
b) den Cunevargraben bis zur Grenze von Dobristroh aufwarts, 
c) den Mühlgraben bis zur Grenze von Dollenchen aufwärts, desgleichen 
d) den in den Möhlgraben fallenden Freigraben innerhalb der Feldmark 
Göllnitz — soweit es noch nicht geschehen — planmaßig zu reguliren 
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