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(Nr. 4924.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Juni 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Oberwilden uber Mittel= und Unterwilden nach Salchen-
dorf im Kreise Siegen, Regierungsbezirks Arnsberg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee im Kreise Siegen, Regierungsbezirks Arnsberg, von Ober-
wilden über Mittel= und Unterwilden nach Salchendorf genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen besiehenden Porscheisten, auf diese Straße zur Anwendung kommen
sollen. Zugleich will Ich den Gemeinden Wilden und Salchendorf gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats=
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel-
ben enthaltenen Beslimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Er-
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, verleihen. Buch sollen die
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 30. Juni 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesiät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Ne. 419241—1925.) 555 (Nr. 4925.)