Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4924.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Juni 1858., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Oberwilden uber Mittel= und Unterwilden nach Salchen- 
dorf im Kreise Siegen, Regierungsbezirks Arnsberg. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee im Kreise Siegen, Regierungsbezirks Arnsberg, von Ober- 
wilden über Mittel= und Unterwilden nach Salchendorf genehmigt habe, be- 
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee- 
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- 
Chausseen besiehenden Porscheisten, auf diese Straße zur Anwendung kommen 
sollen. Zugleich will Ich den Gemeinden Wilden und Salchendorf gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats= 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel- 
ben enthaltenen Beslimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Er- 
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, verleihen. Buch sollen die 
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 30. Juni 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majesiät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Ne. 419241—1925.) 555 (Nr. 4925.)
	        
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