Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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C. 4. 
Eine Verlängerung derselben kann innerhalb der gedachten Zeit durch 
die Generalversammlung (§. 37.) beschlossen werden. Der desfallsige Beschluß 
bedarf der landesherrlichen Genehmigung. 
Titel lI. 
Zweck der Gesellschaft. 
g. 5. 
Der Zweck der Gesellschaft ist: 
a) Erwerbung der bei Werther befindlichen Lager bituminoͤsen Schiefers 
und dessen Ausbeute durch Gewinnung von Mineraloͤl, Paraffin und 
noch darin enthaltenen Substanzen, 
b) Handel mit den aus dem Schiefer gewonnenen Produkten. 
Titel III. 
Grundkapital, Aktien und Aktionaire. 
F. 6. 
Das Grundkapital der Gesellschaft wird auf viermal hundert tausend 
Thaler Preußisch Kurant festgesetzt und auf zweitausend Stück Akreien, jede 
zu zweihundert Thaler, vertheilt. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur 
durch die Generalversammlung G. 37.) mit landesherrlicher Genehmigung be- 
schlossen werden. 
S. 7. 
Die Aktien lauten auf jeden Inhaber. Dieselben werden nach dem die- 
sem Statute beigehefteten Formulare A. in fortlaufenden, aus dem Stammaktien= 
buche auszuziehenden Nummern von 1. bis 2000. ausgefertigt und ausgege- 
ben, wenn der volle Betrag zur Gesellschaftskasse berichtigt ist. 
Mit den Abtien werden ODidvidendenscheine nebst Talon jedesmal auf 
fünf Jahre nach dem beiliegenden Formulare B. ausgegeben, welche nach Ab- 
lauf des letzten Jahres gegen Einreichung des Talons durch neue ersetzt werden. 
Ueber die Partial-Einzahlungen bis zur erfolgten vollen Berichtigung des 
Aktien-
	        
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