Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermoͤgen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Swinemünde, denn 18. 
Die ständische Kommissen für den Chausseebau im Usedom- 
Wolliner Kreise. 
Provinz Pommern, RNegierungsbezirk Stettin. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis Obligatton des Usedom-Wolliner Kreises 
Liirr. über Tbal ..... Prozent Zinsen 
über W*“ ..... Stölbequoschenz 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
——————— . .. 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Halbjahr v0or bis. 
mit (in Buchstaben)yg Thalenn ... Silbergroschen bei der Kreis= 
Kommunalass zu Swinemünde — der Ritterschaftlichen Privatbank zu 
tettin. 
Swinemuͤnde, den . . ten . . .. . . . . .. 18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Usedom-Wolliner Kreise. 
Dieser Jinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Pro-
	        
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