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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten,
JNr. 37.—
(Nr. 4931.) Mivilegium wegen Emission von 1,200,000 Rthlr. Prioritäts-Obligationen
der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft. Vom 5. Juli 1858.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von Seiten der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft darauf
angetragen ist, Behufs Vervollständigung der Betriebsmittel und Ausführung
verschiedener Anlagen und deren vollständigen Ausrüstung ein drittes Darlehn
zum Betrage von 1,200,000 Thalern durch Ausgabe auf den Inhaber lauten-
der verzinslicher Prioritäts-Obligationen kontrahiren zu dürfen, haben Wir
durch gegenwärtiges Privilegium in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. (Gesetz Sammlung für 1833. S. 75.) zur Emission der er-
wähnten Prioritäts-Obligationen der Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft
unter nachstehenden Bedingungen Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilt.
C. 1.
Das Anleihekapital beträgt 1,200,000 Rthlr. und wird unter Emission
von Prioritäts-Obligationen dritter Serie aufgebracht.
Die dem Bedürfnisse entsprechende Emission dieser Obligationen bleibt
der Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn oder der an ihre Stelle tretenden
verwaltenden Behörde der Stargard-Posener Eisenbahn unter Genehmigung
des Handelsministers vorbehalten.
Den nach den Privilegien vom 27. Dezember 1852. und vom 12. März
1855. (Gesetz-Sammlung fan 1853. S. 6. und für 1855. S. 181.) emittir-
ten Obligationen steht das Vorzugsrecht vor den in Folge des gegenwartigen
Piivilegil emittirten zu.
g. 2.
Die Obligationen werden jede zum Betrage von Einhundert Thalern
mit blauem Druck und mit fortlaufenden Nummern, welche im Anschlusse an
Jahrgang 1858. (Nr. 4931.) 61 die
Ausgegeben zu Berlin den 11. August 1858.