Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 436 — 
Talon 
zur 
Stargard-Posener Prioritäts-Obligation 
——-pl-o 
D. Prsentant dieses Talons ist zur Entgegennahme der folgenden Zins- 
kupons, über deren Empfang er zugleich durch Rückgabe des Talons quittirk, 
berechtigt, wenn dagegen nicht vor dem Fälligkeitstermine des letzten Kupons 
von dem Inhaber der Obligation bei der Direktion der Oberschlesischen Eisen- 
bahn in Breslau schriftlich Widerspruch erhoben wird, in welchem Falle die 
Ausreichung der neuen Kupons gegen besondere Quittung an den Inhaber der 
Obligation erfolgt. 
Breslau, amttten 18. 
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. 
(Zwei Unterschriften.) 
Der Rendant. 
N. JN. 
  
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober- Heofbuchdruckerei 
(R. Decken).
	        
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