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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 38 —
(Nr. 4932.) Privilegium für die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft we-
gen Ausgabe von 700,000 Thaler auf den Inhaber lautender Prioritäts-
Obligationen. Vom 2. August 1858.
Wr# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft auf
Grund des in der Generalversammlung vom 10. Juni 1858. gefaßten Be-
schlusses darauf angetragen hat, ihr Behufeä. Fertigstellung der Eisenbahn von
Reichenbach nach Frankenstein, sowie zur Deckung verschiedener Anschlags-
Ueberschreirungen beim Bau der Eisenbahn von Königszelt nach Liegnitz und
von Schweidnitz nach Reichenbach, endlich zur Vermehrüng der Betriebemittel
und zur Herstellung verschiedener Verbesserungen und neuer Anlagen die Aus-
gabe von auf den Vuhalber lautenden und zu vier und einem halben Prozent
verzinslichen Priorikät#-HObligationen zum Betrage von seebengunderrkauseend
Thalern zu gestatten, wollen Wir in Verückscchrigong der Nothwendigkeit der
beäbsichtigten Geldbeschaffung, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni
1833. durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausgabe der gedachten Obligatio-
3 7# den nachstehenden Bedingungen Unsere landesherrliche Genehmigung
ertheilen;
. 1.
Von den zu emittirenden 700,000 Thalern Prioritäts-Obligationen wer-
den 400,000 Thaler in Apoints von 500 Thalern und 300,000 Thaler in
Apoints von 100 Thalern, mit von 1. bis 3,800. fortlaufenden Nummern,
nach dem Schema A. stempelfrei ausgefertigt.
Jeder Obligation werden Zinskupons auf zehn Jahre und ein Talon
Zur Erhebung fernerer Kupons nach den Schematen B. und C. beigegeben.
Diese Kupons, sowie der Talon werden alle zehn Jahre, zufolge besonderer Be-
kanntmachung, erneuert. «
thkgmgtsdo.(uk.4932.) 62 Die
Ausgegeben zu Berlin den 21, August 1858.