Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 488 — 
Provinz Posen, Regierungebezirk Dosen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Meseritzer Kreises 
Littr. ..... M .... über Thaler zu .. . .. Prozent Zinsen 
uͤber . . . . . Thaler . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in 
der Zeit vom 1. bis 15. Juli resp. vom 1. bis 15. Jannar jeden Jahres und 
späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis= Höligarion für das Halbjahr 
vor bis. mit (in Buchstaben) Thaler 
.. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Meseritz oder bei der 
Provinzial-! Hnfekoff, zu Posen. 
... .. .. ... sen 18. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halb- 
jahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Posen, Negierungsbezirk Hosen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Meseritzer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Meseriter Kreises 
Liltr. . ... übeer Thaler à .. . .. Prozent Zinsen 
die te Serie Inchepens für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kreis= mnalese zu Meseritz oder bei der rtovinzial- Huͤlfskasse in Posen. 
.......... den.ts" 
  
(Nr. 4938.)
	        
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