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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. August 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
(L. S.) Prinz von Preußen.
Für den abwesenden Für den Minister für Handel, Gewerbe
Finanzminister: und öffentliche Arbeiten:
v. Raumer. v. Pommer Esche.
A.
Provinz Preußen. Regierungebezirk Königeberg.
Siegel des Vorsteheramts M ·m e 1 er Siegel des Vorsteheramts
( Hafenbau-Obligation *
Litt. *n—
über Thaler Kurant.
Des endesunkerzeichnete Vorsteheramt der Kaufmannschaft in Memel, durch
das Allerhöchsie Privilegium v. hierzu ausdrück-
lich ermächtigt, beurkundet und bekennt hier it, daß der Inhaber dieser Obli-
gation die Summe von
Thaler Kurant,
deren Empfang hierdurch bescheinigt wird, an die Korporation der Kaufmann-
schaft zu Memel zu fordern hat.
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar
und 1. Juli jedes Jahres fällig und werden gegen Rückgabe der ausgefertig-
ten halbjaährigen Zinskupons bei der Hafenbau-Kasse zu Memel gezahlt.
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt; eine Kündigung Seitens
des Glädubigers ist nicht zulässig.
Jahrgang 1858. (Nr. 4948.) 72 Die