Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 517 — 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 16. August 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
(L. S.) Prinz von Preußen. 
Für den abwesenden Für den Minister für Handel, Gewerbe 
Finanzminister: und öffentliche Arbeiten: 
v. Raumer. v. Pommer Esche. 
A. 
Provinz Preußen. Regierungebezirk Königeberg. 
Siegel des Vorsteheramts M ·m e 1 er Siegel des Vorsteheramts 
( Hafenbau-Obligation * 
Litt. *n— 
über Thaler Kurant. 
Des endesunkerzeichnete Vorsteheramt der Kaufmannschaft in Memel, durch 
das Allerhöchsie Privilegium v. hierzu ausdrück- 
lich ermächtigt, beurkundet und bekennt hier it, daß der Inhaber dieser Obli- 
gation die Summe von 
Thaler Kurant, 
deren Empfang hierdurch bescheinigt wird, an die Korporation der Kaufmann- 
schaft zu Memel zu fordern hat. 
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar 
und 1. Juli jedes Jahres fällig und werden gegen Rückgabe der ausgefertig- 
ten halbjaährigen Zinskupons bei der Hafenbau-Kasse zu Memel gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt; eine Kündigung Seitens 
des Glädubigers ist nicht zulässig. 
Jahrgang 1858. (Nr. 4948.) 72 Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.