— 520 —
(Xr. 4950.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. August 1858., betreffend die der Stadt Essen ertheilte
Erlaubniß, den Kreistag fortan durch zwei Abgeordnete beschicken
zu duͤrfen.
8
A. den Bericht vom 13. August d. J. will Ich der Stadt Essen, deren
Antrage gemäß, auf Grund des Vorbehalts im F. 4. unter C. der Kreis-Ordnung
für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. Juli 1827. und
im Anschluß an die Bestimmung des F. 4. der Verordnung vom 26. März
1839. (Gesetz-Sammlung S. 102.) hierdurch gestatten, forkan zwei Deputirte
zum Kreistage abzusenden.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 23. August 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. Westphalen.
An den Minister des Innern.
igirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. Decker).