Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Xr.  4950.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  23.  August  1858.,  betreffend  die  der  Stadt  Essen  ertheilte
  Erlaubniß,  den  Kreistag  fortan  durch  zwei  Abgeordnete  beschicken
zu  duͤrfen.

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A.  den  Bericht  vom  13.  August  d.  J.  will  Ich  der  Stadt  Essen,  deren
Antrage  gemäß,  auf  Grund  des  Vorbehalts  im  F.  4.  unter  C.  der  Kreis-Ordnung
  für  die  Rheinprovinzen  und  Westphalen  vom  13.  Juli  1827.  und
im  Anschluß  an  die  Bestimmung  des  F.  4.  der  Verordnung  vom  26.  März
1839.  (Gesetz-Sammlung  S.  102.)  hierdurch  gestatten,  forkan  zwei  Deputirte
zum  Kreistage  abzusenden.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.
Berlin,  den  23.  August  1858.

Im  Allerhöchsten  Auftrage  Sr.  Majestät  des  Königs:
Prinz  von  Preußen.
v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

igirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.

in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  Decker).