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Der gegenwärtige Erlaß ist durch die GesetzSammlung zur öffentlichen
Kenmniß zu bringen.
Berlin, den 23. August 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestat des Konigs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4954.) Privilegium wegen Ausgabe von vier Millionen Thalern in vierprozentigen
Prioritäts-Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft Behufs
des Baues einer Zweigbahn von Stargard nach Cöslin und Colberg.
Vom 6. September 1858.
Wr Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 7c.
Nachdem von Seiten der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft auf
Grund des von der Generalversammlung am 15. Juli 1858. gefaßten Be-
schlusses, sowie des mit Unserer Genehmigung abgeschlossenen Vertrages vom
28. Februar 1856. (Gesetz-Sammlung S. 347. ff.) über die Erbauung und
den künftigen Betrieb einer Eisenbahn von Stargard nach Cöslin mit einer
Zweigbahn nach Colberg, darauf angetragen worden, ihr zur Vollendung des
Baues und der Ausrüstung dieser Bahn die weitere Aufnahme einer Anleihe
von vier Millionen Thalern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und
mit Zinsscheinen versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten, wollen Wir
in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges
Privilegium die Emission gedachter Obligationen unter nachstehenden Bedingun-
gen genehmigen.
S. 1.
Die Ausgabe der vier Millionen Thaler Prioritäts-Obligationen erfolgt
durch 12,250 Stück, von denen 1000 Stück jede über 1000 Thaler von Nr.
1. bis 1000., 2500 Stück jede uber 500 Thaler von Nr. 1. bis 2500. und
8750 Stück jede über 200 Thaler von Nr. 1. bis 8750. lautend, unter der
Bezeichnung:
„Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, dritte Emission“
nach dem anliegenden Schema I. stempelfrei ausgefertigt werden.
Die Obligationen, welche auf der Rückseite einen Abdruck des Privile-
giums