Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 49. — 
  
(Nr. 4961.) Allerhoͤchster Erlaß vom 20. Septeniber 1858., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte an den Züllichau-Schwiebuser Kreis für den beab- 
sichtigten Bau von Chausseen von Züllichau bis zur Posener Bezirks- 
grenze in der Richtung auf Unruhstadt, von Züllichau bis zur Crossener 
Kreisgrenze in der Richtung auf Leitersdorf und Crossen, von Schwiebus 
bis zur Posener Bezirksgrenze in der Richtung auf Meseritz und von 
Schwiebus bis zur Posener Bezirksgrenze in der Richtung auf Bomst. 
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Zällichau- 
Schwiebuser Kreise des Regierungsbezirks Frankfurt a. d. O. beabsichtigten 
Bau der Chausseen von Züllichau bis zur Posener Bezirksgrenze in der Rich- 
kung auf Unruhstadt, von Süllichau bis zur Crossener Kreisgrenze in der Rich- 
tung auf Leitersdorf und Crossen, von Schwiebus bis zur Posener Bezirks- 
grenze in der Richtung auf Meseritz und von Schwiebus bis zur Posener Be- 
zirksgrenze in der Richtung auf Bomst genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, 
daß das Expropriationsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich 
dem Züllichau-Schwiebuser Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi- 
gen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung betreffenden zusatzlichen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Jahrgang isss. (Nr. 4961—4962.) 77 Der 
Ausgegeben zu Berlin den 3. November 1858.
	        
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