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(Nr. 4967.) Allerhschster Erlatz vom 9. Oktober 1858., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Hötensleben im Kreise Neuhaldensleben über Barneberg, Völpke, Bade-
leben, Ummendorf, Eilsleben und Ovelgünne bis zur Kreisgrenze gegen
Eichenbarleben durch die Domaine Ummendorf, das Vorwerk Ovelgünne,
die Güter Hötensleben, Badeleben und die Gemeinden Hötensleben, Barne-
berg, Volpke, Badeleben, Ummendorf und Eilsleben.
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Hötensleben, im Kreise Neuhaldensleben des Regierungsbezirks Magdeburg,
über Barneberg, Völpke, Badeleben, Ummendorf, Eilsleben und Ovelgünne
bis zur Kreisgrenze gegen Eichenbarleben durch die Domaine Ummendorf,
das Vorwerk Ovelgünne, die Güter Hötensleben, Badeleben und die Gemein-
den Hötensleben, Barneberg, Völpke, Badeleben, Ummendorf und Eilsleben
genehmigt habe, beslimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu
der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich den Chausseebau-Unternehmern gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Er-
hebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats--Chaussern
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte-
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld = Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun-
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. Oktober 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. o. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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