Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4993.) Allerhoͤchster Erlaß vom 22. November 1858., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Warsleben nach Belsdorf im Kreise Neuhaldensleben. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magdeburg, von Warsleben über 
Ueplingen, Badeleben und Sommerschenburg nach Belsdorf Seitens der Klo- 
stergürer Warsleben und Ueplingen, des Ritterguts Sommerschenburg und der 
Gemeinden Warsleben, Ueplingen, Badeleben, Wefensleben und Belsdorf geneh- 
migt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseeban= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Amvendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich den Unternehmern gegen Uebernahme der künf- 
ligen chausseemäáßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, und der sonstigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Skaats= 
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 22. November 1858. 
Im Namen Sr. Majestat des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminisler. 
  
(Nr. 4994.)
	        
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