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(Nr. 4993.) Allerhoͤchster Erlaß vom 22. November 1858., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Warsleben nach Belsdorf im Kreise Neuhaldensleben.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magdeburg, von Warsleben über
Ueplingen, Badeleben und Sommerschenburg nach Belsdorf Seitens der Klo-
stergürer Warsleben und Ueplingen, des Ritterguts Sommerschenburg und der
Gemeinden Warsleben, Ueplingen, Badeleben, Wefensleben und Belsdorf geneh-
migt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseeban= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Amvendung
kommen sollen. Zugleich will Ich den Unternehmern gegen Uebernahme der künf-
ligen chausseemäáßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, und der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Skaats=
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 22. November 1858.
Im Namen Sr. Majestat des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminisler.
(Nr. 4994.)