Nr. 4638—4839.)
(Nr. 4839.)
Ju#O
6.
Dieser Kupon wird ungultig, wenn dessen Berrag nicht bis zum
se *r t“5ö5“ dessen Seiienunitrs rift Wioeschn
Weihnachten 1861.
Von dem Westpreuß. Pfandbriefe dii
Landschafts-Kreises 7
über Eintausend Rtihlr. Kapltal, werden hierauf
an halbjährigen Zinsen gezablt 20 Rthlr.
dei der Provinzial-Landschafts--Kasse n.. . vom 2. bis 15. Januar 1862,
bei der Ageniur in Verlin vom 1. dis 14. Febeuar E—
□3
·G— 7.)
Dieser Kupon wird ungülmg, wenn dessen Beiray nicht bie zum
1. Janugt 1867. erhoben oder dessen Es#s abgeschntt-
lten wird.
Johannis 1862.
Von dem Westpreuh. Pfandbriefe d
Loandschafte-Kreises
über Eintausend Rihlr. Kapital, werden hierauf
an balbjäbrigen Zinsen gezablt 20 Rilr. 0
es der Prorinzial-Landschafts-Kasse n ...... ....votal.bii14.I-li1M-,
beidergmmesaBeclmoomthtsls.sugnsilw.
INDEM-
DIE-)
Dieser K ird ungültig. 2 B icht bis
1.rs e. serié rcen Ethten 26r auntn Weihnachten 1862.
en wird.
Von dem Westpreuß. Pfandbriefe dses . . . . ...
Landschafts-Kreises.
über Eintausend Rihlr. Kapital, werden hierauf
an halbjährigen Zinsen gezahlt 20 Riblr.
bei der Leertapat. aschateause, in .......mmom 2 bis 13. Jannar 1883,
Zu dem Pfandbrieffeeeee ..
Landschafts-Kreises 15 # #“ üäber intausend Rtihlr. Kurant
soll dem Präsentanten dieses Talons die neue Kupons-Serie ...bis auf die Jahre vo.. bisg
bei der Hrrodinial-Landschofts, Oirektoon zu in dem Weihnachts-Zinsenzahlungs-Termine 18.5
ausgereicht werden.
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