— 122 —
(Nr. 5037.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Maͤrz 1859., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
von der Ahrstraße bei der Dollendorfer Muͤhle uͤber Dollendorf, Kreis
Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, und Mirbach, Wiesbaum und Hil-
lesheim, Kreis Daun, Regierungsbezirk Trier, bis zum Anschluß an die
Losheim-Dreicer Staatsstraße.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von der Ahrstraße bei der Dollendorfer Mühle über Dollendorf, Kreis
Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, und Mirbach, Wiesbaum und Hillesheim,
Kreis Daun, Regieröngabezirk Trier, bis zum Anschluß an die Losheim-Dreiser
Staatsstraße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations-=
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
gabe der für die Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, auf diese Straße
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemein-
den Dollendorf, Mirbach, Wiesbaum und Hillesheim und eventuell der für
dieselben eintretenden Kreiskorporation gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Umcerhaltung der Straße dat Recht zur Erhebung des Chausseegel-
des nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 7. März 1859.
Im Namen Gr. Majestaät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heypdt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5038.)