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Nachtrag
zu dem Allerhöchst am 22. Oktober 1855. bestätigten Statute
der Aktiengesellschaft Minerva, Schlesische Hütten -, Forst= und
Bergbaugesellschaft.
K. 1.
Die noch nicht ausgegebenen (5000) fünftausend Stück Stammaktien,
welche die fünfte Million des Grundkapitals der Gesellschaft reprasentiren,
sollen u#ter der Bezeichnung „Prioritäts-Stammaklien“ ausgefertigt und emit-
tirt werden.
g. 2.
Die Bestimmungen des Statutes, welche die rechtlichen Verhaͤltnisse der
Aktien und ihrer Inhaber festsetzen, finden auch auf die Prioritäts-Stammaktien
und deren Inhaber Anwendung, doch wird diesen letzteren ein besonderes Vor-
zugsrecht bei der Vertheilung der Dividende (F. 15.) dahin beigelegt, daß sie
zuvörderst volle fünf Prozent ihrer Aktienbeträge erhalten, sodann den Inhabern
der (20,000) zwanzigkausend Stück Stammaktien volle fünf Prozent ihrer Ak-
tienbeträge verabfolgt werden, und ein alsdann verbleibender Ueberrest gleich-
mäßig unter die Inhaber sämmtlicher Aktien vertheilt wird.
S. 3.
Der Verwaltungsrath setzt den Zeitpunkt und die Modalitäten der Emis-
sion der (5000) fünftausend Stück Prioritats = Stammaktien fest und trifft die
Bestimmungen über die Art und Weise der Geltendmachung des in Gemäß=
heit F. 5. des Statuts den Inhabern der (20,000) zwanzigtausend Stück
Stammaktien bei Ausgabe der fünften Million zugesicherten Vorzugsrechtes.
(Nr. 5065.) 32°% Schema