Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

A. Biltkau- 
Bölstorfer 
Deichderband. 
B. Hämerten-= 
scher Deichver- 
band. 
— 376 — 
Der Bittkau-Bölsdorfer Verband und der Hämertensche Verband haben 
ihren Gerichtsstand bei dem Kreisgerichte zu Stendal, der Wische-Deichverband 
bei dem Kreisgerichte in Seehausen i. A. 
g. 1 7. 
Jeder Verband sieht unter einem Deichhauptmann, welcher wie bisher 
von dem Kommunallandtage der Altmark gewählt wird. Die Wahl bedarf 
der Bestätigung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. 
Für den Wische-Deichverband sind bei der Ausdehnung der Niederung 
drei Deichhauptleute durch den Kommunallandtag zu wählen. 
Ein von der Regierung zu Magdeburg nach Anhbrung des Deichamtes 
feslzusetzendes Reglement hat das Nähere über den Vorsitz im Deichamte der 
Wische und die Verkheilung der Geschäfte und Remuneration unter die drei 
Deichhauptleute dieses Verbandes zu bestimmen. 
S. 18. 
Jeder Verband wird vertreten durch ein Deichamt, welches aus dem 
Deichhauptmann als Vorsitzenden und den Repräsentanten der Deichgenossen 
besteht. Jeder der für den Wische-Deichverband erwählten drei Deichhaupt- 
leute hat Sitz und Stimme im Deichamte. . 
Der Königliche Wasserbau-Inspektor des Bezirks ist zu jeder Deichamts= 
sitzung einzuladen, hat aber in derselben nur berathende Stimme. 
bord Die Regierung kann besondere Kommissarien zu den Deichamtssitzungen 
abordnen. 
Der Landrath des Kreises ist ebenfalls berechtigt, den Sitzungen beizu- 
wohnen und ist zu denselben einzuladen. 
S. 10. 
Zum Deichamte des Deichverbandes von Biktkau-Bölsdorf beslellen die 
betheiligten Grundbesitzer die Repräsentanten nach folgenden Abtheilungen: 
1) das Rittergut Grieben 1 Repräsentanten, 
2) = Jerchel. 1 - 
3) die Gemeinde Grieben 1 - 
4) - 1 Jerchel . . .. . . ... 1 - 
5)= Oü Schelldofeyn 1 - 
6) - - uch .. . ... .... 1 - 
7) -- - Boͤlsdorf ... . . . . . . 1 - 
7 - 
Jede Gemeinde wird durch ihren Ortsvorsleher vertreten. 
In dem Hämertenschen Deichverbande bestellen: 
1) die Stadt Stendal. 1 Repraͤsentanten, 
2)= Teangermünde . . 1 - 
3) die übrigen Deichkavelbesitzer aus 
der Hämertenschen Niederung 
4) die Deichkavelbesitzer aus der 
Wische-Niederuunng 1 
5) die bisher deichfreien, nur zu exkra- 
— 
ordi-
	        
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