—
2 R rlegsamt.
diese jenzt unbenuzten Stifte im Reichsinteresse abzuliesern.
Die Ablieferung kann, sofern nicht durch Schulen
Sammlungen veranstaltet werden, durch Einsendung an
die Kriegsmetall-Aktiengesellschaft in Berlin W. 9, Potsdamer
Straße 10/11 erfolgen. Nach Feststellung des
Platininhalts vergütet die Kriegsmetall-Aktiengesellschaft
für jedes Gramm Reinplatin 8 Mark. Alle früheren Veröffentlichungen
über das Sammeln der Platinbrennstifte
sind durch die vorstehende Mitteilung ersetzt und haben
keine Güstigkeit mehr.
Gummi.
Stillegung von Gummi, und Aszbest. Fabriken.
Es wird darauf hingewiesen, daß am 15. August
damit begonnen worden ist, eine Anzahl Gummi.,
Asbest. und Packungs-Fabriken als nicht kriegswichtig
mit Rohstoffen nicht weiter zu versorgen.
Die Besteller werden aufgefordert, sich zu vergewissern,
daß die schon erteilten Aufträge bezw. Neuausträge
ausgeführt werden können. KRA Sektion G
und die Kriegsamtstellen sind in der Lage, die Fabriken
anzugeben, bei denen Aufträge untergebracht werden
können.
Zu der in Nummer 25 Seite 5 veröffentlichten Verfügung
Tab. Nr. Stab Tech. 6830. 7. 17 K. betr. Ersparnis
von Brennstoffen, wird mitgeteilt, daß die Kriegsamtstelle
Honnover bereits seit Mitte Juni durch Einrichtung
eines von einem Fachmann geleiteten Referates für
senerungstechnische Beratung die Aufgabe der Kohlenersparnis
und eine zentrale Beeinflussung der Kohlenverbraucher
in Angriff genommen hat. Die im Korpsbereich
tätigen Dampfkesselüberwachungsvereine einschließlich
des Vereins für Feuerungsbetrieb und Rauchbekäömpfung
in Hamburg, haben ehrenamtliche Mitwirkung
zugesogt. Zur technischen Beratung auf dem
Gebiete der reinen Zentralheizungen ist die Mitarbeit
jührender Heizungsfirmen angebahnt; in Fühlung mit
gegeben. Den Dampfkesselbesitzern ist eine besondere
„Mitteilung“ übersandit worden, die näheres über die
Art der Einflußnahme enthält.
Unter anderem heißt es darin:
1. Der Prüfende kommt als technischer Freund
der Betriebe, zugleich aber als der verantwortliche
Hüter der Rechte für die Allgemeinheit auf Kohle.
2. Die Prüfungen find in enger Fühlung mit den
Betriebsleitungen und durch diese weitgehendst unterstützt
vorzunehmen.
3. Die Prüfung soll die gesamte Wärmewirtschaft
des Betrieber zu erfassen suchen. Daher sind jeweils
nach Zeit und Möglichkeit Kesselanlagen, Maschinenanlagen,
Rohrleitungsanlage, Heizanlage und sonstige
wärmeverbrauchende Anlageteile sowie Betriebsmittel
(Koble). Betriebsshhrung und Ueberwochuno Be-Amnlche
Mittellungen und Machrichten
——
HNummer 26
triebseinteilung in feuerungstechnisch wirtkschaftlicher
Hinsicht in die Prüfung einzuschließen.
4. Vollständigkeit der Prüfungen tritt aber zurück
gegenüber schneller Wirksamkeit des fachmännischen
Eingreisens unter Beschränkung anf. das im
Angenblick erreichbare ökonomische Teilergebnis. Gegebenenfalls
wird wiederholtes Eingreifen die Einzelergebnisse
zum wünschenswerten Gesamtergebnis zusammenfügen.
5. Versuche und Messungen sind einfach zu gestalten
und möglichst auf Stichproben zu beschränken;
sachmännischer Blick, Urleil und Erfahrung werden
pvielfach Versuchsreihen und Feinmessungen entbehrlich
machen oder für sich allein schon zur Beratung
führen.
6. Vorschläge zur Mängelbeseitigung sollen von
den im Kriege zur Verfügung stehenden Mitteln ausgehen;
ausschlaggebend ist die sachliche Möglichkeit der
Aunshilfe, nicht die Kostenfrage oder die Rücksicht auf
Bequemlichkeit.
7. Den Abhilfevorschlägen für sachliche Mängel
und solchen in persönlicher Hinsicht (Bedienung, Aufsicht),
ist gleiche Beachtung zu schenken. .
8. Die Ergebnisse der Prüfung und Beratung
sind durch stichwortartige Ausfüllung einer vorgedruckten
Besundskarte niederzulegen.
Schließlich hat die Kriegsamtstelle auch in der Presse
durch einen wirksamen Aufruf auf die Notwendigkeit
sparsamen Kohlenverbrauchs und die Bedeutung den
seuerungstechnischen Veratung hingewiesen. Mit Necht
wurde darin betont, daß es vornehmlich auch gilt, die
Bedienung zur Wirtschaftlichkeit zu erziehen. „Der#
tüchtige Heizer ist der Verwalter gewaltiger nationaler
Werte!“ #6 -
iissi-Iss--IIII-s,ssis ist«-Is--ssstsI-s.ssis-«i--»Funktion«-si-nkst-III ssssiissgtsgisstpssnassssss
Waffen und Munition
!
7
e isbssss##etkiuettessseskee essssssst““s“ 1
nstandhaltung der Fabriken.
.. Ririegseamt 2
Wassen- und Munitions- Bescheffungs- Amt
Chefiungenleur
B. Nr. 392. 8. 17. R. T. H. I. V. 8. 6. 17.
Die starke Ausnutzung aller vorhandenen
maschinen und Gerätschaften bedingt eine
starke Abnutzung. Es
Werkzeugverhältnismäßig
ist eine erste Plicht der mit der
Leitung der Betriebe betrauten Personen, ständig ein wachsomes
Auge auf den Zustand ihrer technischen Einrichtungen
zu haben und die erforderlichen Ausbesserungsarbeiten recht-Eingriff
zur rechten Zeit
zeitig anzuordnen; ein kleiner cchten.
Betrieb vorkann
schweren, langwierigen Stockungen im
beugen. «
Unm dieienigen Fabriken zu unterstützen, die nicht selbst
in der Lage sind, die erforderlichen Ausbesserungen rasch
und sachgemäh Jurchzuführen, hat das Waffen= und
Munitions-Beschaffungs-Amt die Maschinenausgleichstellen
angewiesen, bei Reparaturarbeiten tatkräftige Unterstützung
zu leisten und geeignete nahe gelegene Firmen, nötigenfalls
mit Hill- des Anes. nachauweisen. i