Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Japan.
Vom  16.  Januar  1885.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  Nr.  1  des  Centralblatts  für  das
Deutsche  Reich  vom  Jahr  1885  erlassene  Bekanntmachung  vom  26.  Dezember  1884,  betreffend
  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche
in  Japan,  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  16.  Januar  1885.
Hölder.  Steinheil.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  24.  April  1878  (Centralblatt  1878,  S.  234“)  wird
hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Marineoberstabsarzt  Dr.  Kügler  in
Yokohama  —  an  Stelle  des  zu  anderweiter  dienstlicher  Verwendung  abkommandirten  Marineoberstabsarztes
  Dr.  Gutschow  —  auf  Grund  des  §.  41  Nr.  2  und  3  Theil  I  der  Wehrordnung
vom  28.  September  1875  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  der  daselbst  bezeichneten  Zeugnisse
über  die  Untauglichkeit  beziehungsweise  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen,
welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Japan  haben,  mit  der  Maßgabe  ertheilt  worden  ist,  daß
es  bei  den  bezüglichen  Untersuchungen  der  unter  Nr.  3  a.  a.  O.  vorgeschriebenen  Zuziehung  eines
Offiziers  der  Kaiserlichen  Marine  nicht  bedarf.
Berlin,  den  26.  Dezember  1884.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
22  v.  Boetticher.
*,  Regierungsblatt  von  1878  Seite  106.

tekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  Lerichtigung  der  Landwehrbezirkseintheilung  für  das  Deutsche  Reich.
Vom  16.  Januar  1885.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  Centralblatt  für  das  Deutsche
Reich  erlassene  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1884,  betreffend  die  Berichtigung  der
dem  §.  1  des  ersten  Theils  der  Deutschen  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als
Anlage  1  beigefügten  Landwehrbezirkseintheilung,  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  16.  Januar  1885.

 

Hölder.  Steinheil.