Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

Schuldentilgungsgesetze  die  Verhältnisse  noch  verwickelter  und
undurchsichtiger  geworden.  Durch  das  Gesetz  betreffend  Änderungen
  im  Finanzwesen  des  Reiches  vom  14.  Mai  1904  ist  endlich
die  alte  Forderung  nach  reinlicher  Scheidung  der  Reichs-  und
Landesfinanzen  ihrer  Erfüllung  einen  kleinen  Schritt  näher  gekommen.
  Die  Franckensteinsche  Klausel,  deren  Abbruch  die
leges  Lieber  begonnen  hatten,  ist  bis  auf  Stempelabgaben  und
Branntweinsteuern  niedergelegt  worden.