Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Culmer Kreises 
(III. Emission) 
Littr.. —-e 
uͤber .. . . . Thaler zu .. . . . Prozent Zinsen uͤber ... .. Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
Jeit vom 26. Juni 18. bis 2. Juli 18. kresp. vom 28. Dezember 18. 
bis 3. Januar 18..) und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obli- 
gation für das Halbjahr ttoo. bss 
mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis-Kommu- 
nalkasse zu Culm. 
.. .. .. . . .. „den .. ten .... ..... . . .. 18.. 
Die ständische Kreis-Kommission fir den Chausseebau im 
Culmer Kreise. 
Dleser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fäliseit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Hreußen, Negierungsbezirk Rarienwerder. 
Talon 
- zur 
Kreis-Obligation des Culmer Kreises 
(III. Emission). 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe, sofern 
gen rechtzeitig ein Widerspruch erhoben ist, zu der Obligation des Culmer 
eises 
Littr ——— über.. Thaler ..... Prozent Zinsen 
die .e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Culm. 
.......... ,den.·te«18·. 
Die ständische Kreis-Kommission fü den Chausseebau im 
Culmer Kreise. 
  
(Nr. 5317.)
	        
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