Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5317.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Januar 1861., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von Driesch an der Eynatten-Röttgener Kommunal-Chaussee über 
Raeren, Schmidthof und bei Walhcim vorbei, im Regierungsbezirk Aachen, 
bis zur Uachen-Trierer Staatsstraße an die Gemeinden Raeren und 
Walheim. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Driesch an der Eynatten-Röttgener Kommunal-Chaussee 
über Raeren, Schmidthof und bei Walheim vorbei, im Regierungsbezirk Aachen, 
bis zur Aachen-Trierer Staatsstraße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den 
bauenden Gemeinden Raeren und Walheim das Expropriationsrecht für die zu die- 
seChaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- 
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will 
Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen 
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Besiimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staaks-Chausseen von Ihnen angewandt 
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Febrnuar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenmtniß zu bringen. 
Berlin, den 10. Januar 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5318.) Allerhöchster Erlatz vom 28. Januar 1861., betreffenb die Auflssung der Ks- 
niglichen Kommission für den Bau der Königsberg-Eydtkuhnener Eisenbahn. 
N. Ihrem Antrage vom 22. Januar d. J. will Ich Sie hierdurch er- 
mächtigen, die mittelst Allerhöchster Order vom 15. März 1858. angeordnete 
r. 3817—5310.) Kom-
	        
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