Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 21. Januar 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5327.) Allerhöchster Erlaß vom 4. Februar 1861., betreffend die Vertretung der Ge- 
meinde Linnich im Kreise Jülich des Regierungsbezirks Aachen auf Pro- 
vinziallandtagen im Stande der Städte. 
A. Ihren Bericht vom 25. Januar d. J. genehmige Ich, dem Antrage 
des Rheinischen Provinziallandrages in der hierbei zurückfolgenden Petition vom 
9. November v. J. entsprechend, daß die im Kreise Jülich des Regierungs- 
bezirks Aachen gelegene Gemeinde Linnich fortan auf Provinziallandkagen im 
Stande der Städte vertreten werde. Ich überlasse Ihnen, hiernach und wegen 
Ueberweisung des Orts zu dem Kollektiv-Verbande der Städte Jülich, Eschwei- 
ler, Heinsberg, Erkelenz und Geilenkirchen-Hünshoven, gemäß Artikel VIII. b. 
der Verordnung vom 13. Juli 1827. (Gesetz-Sammlung S. 103.), das Er- 
forderliche zu verfügen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu 
machen, auch von der getroffenen Entscheidung den Ständen im künftigen 
Landtagsabschiede Kenntniß zu geben. 
Berlin, den 4. Februar 1861. 
Wilhelm. 
Gr. v. Schwerin. 
An den Minister des Innern. 
  
(Xm 5326—5328.) (Tr. 5328.)
	        
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