Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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schaft nachzusuchen, sowie diejenigen Abaͤnderungen der Statuten und Zusaͤtze 
zu denselben Namens der Komltrahenten vorgimehmen, welche die Staatsregie- 
rung vorschreiben wird. 
Diese Abänderungen sollen für sämmtliche Kontrahenten und für alle i# 
Gemäßheit des Artikels I. beitretenden Aktionaire eben so rechtsverbindlich sei, 
als wenn sie wörtlich in dem gegenwärtigen Statut aufgenommen. 
Die Kosten, welche für Errichtung der gegenwärtigen Stututen und Kon- 
stituirung der Gesellschaft aufzuwenden sind, werden von ihr getragen. 
Formular A. 
Aktie 
der 
Bergbau= und Hütten-Aktiengesellschaft zu Stolberg 
am Harz, 
genehmigt durch die Allerhöchste Königliche Order vom 
Grund kapital 475,000 Thaler. 
Der Betrag dieser, auf jeden Inhaber lautenden Aktie, nämlich Einhun- 
dert Thaler Preußisch Kurant, ist baar zur Kasse der Bergbau= und Hulten- 
Aktiengesellschaft zu Stolberg am Harz eingezahlt. 
Stolberg a. H., den n 18. 
Der Verwaltungsrath. Der Generaldirektor. 
N. N. JN. N. N. N. 
(Unterschrift zweier Mitglieder.) 
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