Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

— 159 — 
(Nr. 5342.) Allerhöchster Erlat vom 23. März 1861., betreffend die Kuͤndigung der von 
der vormaligen Niederschlesisch-Markischen Eisenbahngesellschaft auf Grund 
des Privilegiums vom 25. Juni 1851. emittirten fünfprozentigen Obligationen 
zum Betrage von Einer Million Thaler, Behufs der Konvertirung in 
vier ein halbprozentige. 
Ar den Bericht vom 23. d. M. genehmige Ich hierdurch, daß die von der 
vormaligen Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft auf Grund des Pri- 
vilegiums vom 25. Juni 1851. (Gesetz-Sammlung für 1851. S. 442.) emit- 
tirten fünfprozentigen Obligationen zum Betrage von Einer Million Thaler, 
soweit sie noch nicht getilgt sind, Behufs der Konvertirung in vier und ein 
halbprozentige mit der im F. 6. des gedachten Privilegiums vorgeschriebenen 
dreimonatlichen Frist gekündigt werden. Die Ermäßigung des Zinsfußes ist 
auf den Obligationen zu vermerken und dieser Erlaß durch die Gesetz-Samm- 
lung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 23. März 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeite#n 
und den Finanzminister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministertums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.