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(Nr. 5342.) Allerhöchster Erlat vom 23. März 1861., betreffend die Kuͤndigung der von
der vormaligen Niederschlesisch-Markischen Eisenbahngesellschaft auf Grund
des Privilegiums vom 25. Juni 1851. emittirten fünfprozentigen Obligationen
zum Betrage von Einer Million Thaler, Behufs der Konvertirung in
vier ein halbprozentige.
Ar den Bericht vom 23. d. M. genehmige Ich hierdurch, daß die von der
vormaligen Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft auf Grund des Pri-
vilegiums vom 25. Juni 1851. (Gesetz-Sammlung für 1851. S. 442.) emit-
tirten fünfprozentigen Obligationen zum Betrage von Einer Million Thaler,
soweit sie noch nicht getilgt sind, Behufs der Konvertirung in vier und ein
halbprozentige mit der im F. 6. des gedachten Privilegiums vorgeschriebenen
dreimonatlichen Frist gekündigt werden. Die Ermäßigung des Zinsfußes ist
auf den Obligationen zu vermerken und dieser Erlaß durch die Gesetz-Samm-
lung zu veröffentlichen.
Berlin, den 23. März 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeite#n
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats= Ministertums.
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. Decker).