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Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 26. März 1861.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen. v. Auerswald. v. d. Heydt.
v. Schleinitz. v. Patow. Gr. v. Päöckler. v. Bethmann-Hollweg.
Gr. v. Schwerin. v. Roon. v. Bernuth.
(Nr. 5348.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Februar 1801. nebst Tarif von demselben Tage,
betreffend die Erhebung der Abgaben für die Benutzung der Kandle und
Schleusen auf den Wasserstraßen in der Provinz Preußen zwischen den
Orten Osterode, Deutsch = Eylau, Saalfeld, Liebemühl, Hoffnungskrug,
Kleppe und Elbing, sowie der geneigten Ebenen zwischen den Orten Hoff-
nungskrug und Kleppe.
A. den Bericht vom 2. d. M. habe Ich den Tarif zur Erhebung der Ab-
beaben für die Benutzung der Kandle und Schleusen auf den Wasserstraßen in
Provinz Preußen foischen den Orten Oslerode, Deutsch-Eylau, Saalfeld,
Liebemühl, Hoffnungskrug, Kleppe und Elbing, sowie der geneigten Ebenen
wischen den Orten Hoffnungskrug und Kleppe genehmigt und vollzogen und
lasse Ihnen denselben zur Pobliksnon durch die Gesetz-Sammlung Rerneben
zugehen. Der für einen Theil der gedachten Wasserstraßen erlassene Tarif vom
19. Juli 1853. wird hierdurch aufgehoben.
Berlin, den 11. Februar 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminisler.
Tarif