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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 15.—
(Nr. 5359.) Vertrag zwischen Preußen und Oesterreich, betreffend die Herstellung einer
Eisenbahnverbindung zwischen Neuberun und Oswieczim, sowie zwischen
Dziedzitz und einem in der Gegend von Nicolai belegenen Punkte der
Nendza-Kattowitzer Bahn. Vom 23. Februar 1861. «
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen und Seine Majestaͤt der Kaiser von
Oesterreich, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen den
beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer hieruͤber zu
treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Legationsrath Alerander Mar
Philipsborn,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold
enning,
und
Allerhöchslihren Geheimen Regierungsrath Arnold Albert Mapbach;
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich:
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini-
ster am Königlich Preußischen Hofe, Grafen Aloys Kärolyi,
und
Allerhöchstihren Sektionsrath im Finanzministerium Dr. Vincenz Maly,
Ritter von Vevanovic;
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseiiiger Anerkennung ihrer Voll-
machten unter dem Vorbehalte der Ratifikation über folgende Punkte überein-
gekommen sind:
Jahrgang 1861. 8369) 27 Ar-
Ausgegeben zu Berlin den 3. Mai 1801.