Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 15.— 
  
(Nr. 5359.) Vertrag zwischen Preußen und Oesterreich, betreffend die Herstellung einer 
Eisenbahnverbindung zwischen Neuberun und Oswieczim, sowie zwischen 
Dziedzitz und einem in der Gegend von Nicolai belegenen Punkte der 
Nendza-Kattowitzer Bahn. Vom 23. Februar 1861. « 
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Preußen und Seine Majestaͤt der Kaiser von 
Oesterreich, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen den 
beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer hieruͤber zu 
treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Legationsrath Alerander Mar 
Philipsborn, 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold 
enning, 
und 
Allerhöchslihren Geheimen Regierungsrath Arnold Albert Mapbach; 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich: 
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini- 
ster am Königlich Preußischen Hofe, Grafen Aloys Kärolyi, 
und 
Allerhöchstihren Sektionsrath im Finanzministerium Dr. Vincenz Maly, 
Ritter von Vevanovic; 
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseiiiger Anerkennung ihrer Voll- 
machten unter dem Vorbehalte der Ratifikation über folgende Punkte überein- 
gekommen sind: 
Jahrgang 1861. 8369) 27 Ar- 
Ausgegeben zu Berlin den 3. Mai 1801.
	        
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