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(Nr. 5302.) Statut für die Genossenschaft zur Entwässerung der Brücher von Wielowies,
Wiergchoskawice und Kaczkowo, sowie der nassen Flächen längs des Ab-
zugsgrabens nach dem grünen Fließ, im Kreise Inowraclaw. Vom
26. November 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent,
verordnen, auf Grund des Artikel 2. des Gesetzes vom 11. Mai 1853. (Ge-
set Sammlung vom Jahre 1853. S. 183.), nach Anhbrung der Betheiligten,
was folgt:
S. 1.
Die Besitzer der im Kreise Inowraclaw belegenen Brücher von Wielo-
wies, Wierzgchoslawice und Kaczkowo, sowie derjenigen Flächen, welche längs
des aus diesen Brüchern nach dem grünen Fließ führenden Abzugsgrabens be-
legen sind und durch Ueberschwemmung oder Versumpfung leiden, werden zu
einer Genossenschaft vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstücke durch Ent-
wässerung zu verbessern.
Wenn später die Einrichtung von Bewässerungsanlagen als nützlich sich
ergeben und von betheiligten Grundbesitzern verlangt werden sollte, so hat der
Vorstand diese Anlagen zu vermitteln und nöthigenfalls auf Kosten der speziell
dabei Betheiligten durchzuführen, nachdem der Plan dafür von der Regierung
in Bromberg festgestellt ist.
Das Meliorationsterrain ist ersichtlich aus der Karte der inundirten
Brücher vom Jahre 1859. von Hübner, aus dem Situationsplan des Abzugs-
grabens von Smeil, Sektion I. vom Jahre 1842., und aus der Flächennach-
weisung des Feldmessers Hübner vom April 1859.
Von der Gesammtfläche von ursprünglich.. 718 Mrg. 118 O. R.
kommen bei Berechnung der Beiträge aber zunachst die
schon im Register gelircchenen ....................... 23-154-
Plonkowkoer Rohrbruch ad VI. Nr. 8.,
und von den verbleibendden 694 Mrg. 144 O. R.
-a) bei Plonkowko VI.
Nr. 31 . .. 15 Mrg. 73 O. R. Wasserfläche
b) bei Rojewo VII.
Nr. 6b. 15 = 74 - 2
zusammen 30 -G 147 -
in Abzug, so daß überhauurrt . . .... 663 Mrg. 177 Q. R.
(Xr. 5202,) 15 sechs-